Rohrdurchführung
Die Vorschriften für Rohrdurchführungen sind in verschiedenen Richtlinien und Verordnungen festgelegt, insbesondere in der Muster Leitungsanlagen Richtlinie (MLAR). Nach den Regelungen der MLAR müssen Leitungsdurchführungen durch raumabschließende Bauteile mit einem definierten Feuerwiderstand, mit geprüften und zugelassenen Abschottungen gesichert werden.
Gemäß § 40 Absatz 1 der Musterbauordnung (MBO) dürfen Leitungen nur hindurchgeführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lange nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind.
