Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit
Decken im Sinne des § 31 der Musterbauordnung (MBO) sind horizontale, raumabschließende Bauteile, die ausreichend lange standsicher sein und die Brandausbreitung zwischen Geschossen verhindern sollen. Als ausreichend lange gilt der Widerstand gegen die Brandausbreitung bei Decken, wenn ihre Feuerwiderstandsfähigkeit den Anforderungen der Tabelle nach MBO entspricht. Die Anforderungen gelten auch für den unteren und oberen Abschluss von Laubengängen (offene Gänge, die als notwendige Flure und damit in der Regel als 1. Fluchtweg dienen).